Covid-19 |
Freitag, 08.09.2023

Empfehlungen zum Umgang mit der COVID-19 Pandemie

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Empfehlungen zum Umgang mit Einschränkungen im Rahmen der
Covid-19-Pandemie
Während der ersten Hochphase der Covid-19-Pandemie haben die Kommissionsmitglieder der Nationalen
Stelle zur Verhütung von Folter ihre Besuche an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen wird oder
entzogen werden kann, vorübergehend ausgesetzt. Umso wichtiger war es für die wirksame Ausübung ihres
Mandats, dass die Nationale Stelle über die von den Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen informiert
wurde. Vor diesem Hintergrund hat die Nationale Stelle Abfragen an die jeweils zuständigen Ministerien des
Bundes und der Länder gestellt, um sich einen Überblick über die Situation in allen Einrichtungen in ihrem
Zuständigkeitsbereich zu verschaffen.
Um Dopplungen mit Abfragen des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) und des
Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) zu vermeiden, hat die Nationale Stelle zunächst auf
eine eigene Abfrage im Bereich Justizvollzug verzichtet. Die hier aufgestellten allgemeinen Feststellungen und
Empfehlungen gelten jedoch auch für den Justizvollzug und basieren in Bezug hierauf auf den Besuchen der
Nationalen Stelle im zweiten Halbjahr 2020.
Die vorliegende Zusammenfassung der Abfragen greift besondere Herausforderungen und Beispiele in den
verschiedenen Einrichtungsarten auf und hebt diejenigen Prinzipien hervor, deren Gewährleistung die
Nationale Stelle an Orten der Freiheitsentziehung während der Covid-19-Pandemie für geboten hält.