Rechtsgrundlagen

Die Einrichtung der Nationale Stelle geht auf das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) vom 10. Dezember 1984 zurück. Das Fakultativprotokoll (auch OPCAT genannt) vom 18. Dezember 2002 sieht in Artikel 3 die Einrichtung nationaler Mechanismen zur Verhütung von Folter vor, die die Arbeit des neu geschaffenen Unterausschusses für Prävention (SPT) ergänzen sollen.

Deutschland hat das Zusatzprotokoll am 20. September 2006 unterzeichnet und mit Zustimmungsgesetz vom 26. August 2008 (BGBl. II 2008, Nr. 23) in innerstaatliches Recht umgesetzt. 

Mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom
20. November 2008 (Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277) wurde die Bundesstelle zur Verhütung von Folter geschaffen. Die Bundesstelle hat am 1. Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen.

Die Länderkommission zur Verhütung von Folter wurde mit Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 25. Juni 2009 (u.a. abgedruckt in GBl. BW vom 7. Dezember 2009, S. 681) eingerichtet.

Am 24. September 2010 wurde die Länderkommission zur Verhütung von Folter offiziell vom Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa in ihr Amt eingeführt.

Hier finden Sie die genannten Dokumente zum Herunterladen: